Das Ziel des allgemeinen Gesundheitsmanagements ist, neben der Vermittlung von Gesundheitskompetenzen, eine gesundheitsfördernde Gestaltung der Rahmenbedingungen aller Interessengruppen einer Hochschule. Somit zählt die Entwicklung von Strukturen und Prozessen, die eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung zum Ziel haben, dazu. Gesundheitsfördernde Hochschulen betrachten die Hochschule als ein komplexes soziales System. Sie denken und handeln ressourcenorientiert und nehmen Gesundheit ganzheitlich in den Blick.
Das studentische Gesundheitsmanagement (SGM) dient zur systematischen und zielorientierten Steuerung aller gesundheitsbezogenen Prozesse im Zusammenhang mit Studierenden an Hochschulen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen der Lebenswelt Hochschule gesundheitsförderlich zu gestalten und individuelle Gesundheitsressourcen zu stärken. Dazu gehören passende Maßnahmen, Projekte und Prozesse, die die Gesundheit der Studierenden und ihren Studienerfolg fördern können. Im Rahmen des SGMs sollen die körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnisse sowie das individuelle Wohlbefinden der Studierendenerhalten und unterstützt werden.
Arbeitgeber sind seit 2004 dazu verpflichtet, längerfristig erkrankten Beschäftigen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das gesetzlich verankerte BEM werden Lösungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes und zur Wiedereingliederung erarbeitet. Das BEM muss durch den Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, angeboten werden. Die Inhalte beziehen sich auf eine mögliche Überwindung der Arbeitsunfähigkeit sowie Leistungen und Hilfen mit denen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Dabei sind für jeden Betrieb angemessene individuelle Lösungen zu finden.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist seit Ende 2013 eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht zur Vorbeugung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsverfahren. Demnach müssen Arbeitgeber zur Ermittlung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes Beurteilungen zur Gefährdung in ihrem Unternehmen vornehmen. Bei Erforderlichkeit müssen anschließend geeignete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden sowie auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dies betrifft auch die psychische Belastung bei der Arbeit, die zum Beispiel durch beständige hohe zeit- und leistungsbezogene Anforderungen oder belastend gestaltete Schichtarbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben kann.
Ein Ergebnis des gemeinsamen Austauschforums der Hochschulen in Thüringen ist die Entwicklung eines Kodex für gesunde Hochschulen. Es existiert kein flächendeckendes Selbstverständnis zum Thema Gesundheit und Gesundheitsförderung wird nicht in allen Eben und Strukturen mitbedacht. Somit ist das Ziel des Kodex, Orientierung und Impulse zur Gestaltung einer gesunden Hochschule zu geben. Dadurch kann das Thema Gesundheit als Selbstverpflichtung angesehen werden, die an erarbeiteten Kriterien ausgerichtet wird, um Gesundheit an Hochschulen sichtbar zu machen.
Den Kodex "Gesunde Hochschulen in Thüringen" finden Sie hier.